Kostenvoranschlag oder Gutachten ?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen.

Der Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zu:

    • Wertminderung 
    • Nutzungsausfall 
    • Restwert des Fahrzeugs 

Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt, bzw. bei einem, auf den ersten Blick, sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten durchaus minimal sein.

In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen und der Beauftragung eines Gutachtens auf Nummer sicher.

Was kostet ein Gutachten?

Ich rechne überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab.

Diese Art der Abrechnung stellt sicher, das mein Gutachten bezahlbar bleibt.
Der Preis für ein Schadengutachten liegt bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand zwischen 400,00 € und 440,00 € zuzüglich Nebenkosten.
Der Preis für eine Gebrauchtwageneinschätzung liegt zwischen 70,00 € und 140,00 €. Dies ist wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die Sie durch ein solches Gutachten erhalten. 

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum dem Schaden, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

(Angegebene Preise zuzüglich MwSt.)

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